Internationales Steuerrecht
Globalisierung bedeutet Internationalisierung. Ob Unternehmer oder Privatperson, Berührungspunkte zum Ausland haben in den überwiegenden Fällen steuerliche Folgen. Diese können häufig nicht ohne steuerlichen Schaden rückgängig gemacht werden. Lassen Sie sich bei einer grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigung von uns als Spezialisten vorher steuerlich beraten, um gemeinsam eine steueroptimale Strategie erarbeiten zu können.
Profitieren Sie bei grenzüberschreitenden Fragen und Anliegen von unserem hohen Erfahrungsschatz als Fachberater für internationales Steuerrecht. Wir beraten Inländer mit Auslandsbezug und Ausländer mit Inlandsbezug. Unsere fremdsprachigen Mandanten fühlen sich bei uns durch die Beratung und Betreuung in englischer Sprache (Native Speaker) gut aufgehoben.
Wir unterstützen Sie unter anderem gerne bei Ihrer Verrechnungspreisdokumentation, bei Fragen zur unbeschränkten/beschränkten Steuerpflicht (Privatpersonen und Gesellschaften), Betriebsstättenbesteuerung, Mitarbeiterentsendungen, Funktionsverlagerungen ins Ausland, Gründung und Betreuung von (Tochter-)Unternehmen diesseits und jenseits der Grenze, grenzübergreifende umsatzsteuerliche Sachverhalte sowie Konzernrechnungslegung nach nationalem und internationalem Standard.
Internationales Steuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen – DBA
Verrechnungspreisdokumentation
Betriebsstättenbesteuerung
Mitarbeiterentsendungen
Funktionsverlagerung
Inlandstochterunternehmen
Auslandstochterunternehmen
Beschränkte Steuerpflicht
Außensteuergesetz
Grenzübergreifende Besteuerung