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Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

Globalisierung bedeutet Internationalisierung. Ob Unternehmer oder Privatperson, Berührungspunkte zum Ausland haben in den überwiegenden Fällen steuerliche Folgen. Diese können häufig nicht ohne steuerlichen Schaden rückgängig gemacht werden. Lassen Sie sich bei einer grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigung von uns als Spezialisten vorher steuerlich beraten, um gemeinsam eine steueroptimale Strategie erarbeiten zu können.

Profitieren Sie bei grenzüberschreitenden Fragen und Anliegen von unserem hohen Erfahrungsschatz als Fachberater für internationales Steuerrecht. Wir beraten Inländer mit Auslandsbezug und Ausländer mit Inlandsbezug. Unsere fremdsprachigen Mandanten fühlen sich bei uns durch die Beratung und Betreuung in englischer Sprache (Native Speaker) gut aufgehoben.

Wir unterstützen Sie unter anderem gerne bei Ihrer Verrechnungspreisdokumentation, bei Fragen zur unbeschränkten/beschränkten Steuerpflicht (Privatpersonen und Gesellschaften), Betriebsstättenbesteuerung, Mitarbeiterentsendungen, Funktionsverlagerungen ins Ausland, Gründung und Betreuung von (Tochter-)Unternehmen diesseits und jenseits der Grenze, grenzübergreifende umsatzsteuerliche Sachverhalte sowie Konzernrechnungslegung nach nationalem und internationalem Standard.

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne: Telefon:
+49 40 535401-0
E-Mail:
info@strategus.de
Digitale Kanzlei 2023 DATEV Digitale Kanzlei 2023 DATEV
Unser Leistungsportfolio umfasst unter anderem:

    Internationales Steuerrecht

    Doppelbesteuerungsabkommen – DBA

    Verrechnungspreisdokumentation

    Betriebsstättenbesteuerung

    Mitarbeiterentsendungen

    Funktionsverlagerung

    Inlandstochterunternehmen

    Auslandstochterunternehmen

    Beschränkte Steuerpflicht

    Außensteuergesetz

    Grenzübergreifende Besteuerung