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Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung bewegt sich heutzutage in einem hochsensiblen und komplexen Leistungsbereich, der von gesetzlichen Anforderungen und den unterschiedlichen Interessen der Anteilseigner und Gläubiger sowie anderer Beteiligter geprägt ist. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechnungswesens heißt für uns auch, dass wir Sie auf etwaige Verbesserungen aufmerksam machen werden und stets steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten im Auge behalten. Eine geschäftsrisikoorientierte Prüfung auf der Basis von Kontrollsystemen bietet vielfach die Grundlage für Verbesserungsvorschläge hinsichtlich von Prozessen in ihrem Unternehmen.

Wir bieten das gesamte Spektrum betriebswirtschaftlicher Prüfungsleistungen und sämtliche Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers. Unter Prüfung verstehen wir neben der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe auch ein unternehmerisches Verständnis für Ihr Handeln zu entwickeln und dabei stets den Blick für das Wesentliche nicht zu verstellen.

Wir sind zudem als Qualitätskontrollprüfer nach § 57a Abs. 3 WPO zertifiziert.

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne: Telefon:
+49 40 535401-0
E-Mail:
info@strategus.de
Digitale Kanzlei 2023 DATEV Digitale Kanzlei 2023 DATEV
Unser Leistungsportfolio umfasst unter anderem:

    Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen von Unternehmen jeder Rechtsform

    Prüfung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (HGB und IFRS)

    Aktienrechtliche Sonderprüfungen (insbesondere Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Eingliederungsprüfungen)

    Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzungs-, Umwandlungs- und Spaltungsprüfungen)

    Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung

    Kostenrechnungs-/ Preisprüfungen

    Depotprüfung (KWG) und Prüfung nach WpHG

    Prüfungen nach Haushaltsgrundsätzegesetz

    Werthaltigkeitsbescheinigungen

    Zuwendungsprüfungen

    Kreditwürdigkeitsprüfungen

    Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a Abs. 3 WPO